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Im Moment gelten noch folgende Regel aufgrund von Corona
Generell werden Yoga-Kurse, unabhängig vom Yoga-Stil, als sportliche Betätigung eingestuft. Hier schreibt die am 27.05.2020 herausgegebene 231. Verordnung folgendes vor:
§8 (1) Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 BSFG 2017, BGBl. I Nr. 100/2017, ist unter den Voraussetzungen des § 2 Abs. 1 Z 1 bis 3 zulässig. Für Freiluftbereiche von Sportstätten gilt § 1 Abs. 1.
§8 (2) Bei Ausübung der Sportart ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern einzuhalten. Dieser Abstand kann ausnahmsweise kurzfristig unterschritten werden. Weiters kann der Abstand von einem Meter von Betreuern und Trainern ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.“
Das Tragen eines Mund-Nasenschutzes ist auf dem Weg zur und von der Übungsmatte vorgeschrieben.
Stand: 29.05.2020
Preise für Yoga in der Gruppe (Einheit 1,5 Stunden) : bei Sabine
Preise für Seniorenyoga (Einheit 1 Stunde): bei Sabine
Kontakt Sabine: mail@gebo.cc 0664/4319317
Preise Yoga bei Monika und Bettina ab September 2020
Kontakt: Monika Demartin monika@demartin.info 0699/19585508
Kontakt: Bettina b.sprengnagel@gmail.com 0664/7988069